Die Baukörper wurden gut entsprechend der Vorgaben des städtebaulichen Wettbewerbs in ihre Umgebung eingebunden. Das Projekt ist sehr nachvollziehbar in seine einzelnen Nutzungen gegliedert. Die Gestaltung der Baukörper zeigt eine klare Sockelzone, auf der ein konsequent gestalteter, jedoch durch seine Öffnungen aufgelöst wirkender Wohn- oder Bürobaukörper liegt. Die Anordnung der Nutzungen in den Sockelzonen ist überzeugend und ebenso die Eingangssituationen zu den Erschließungskernen der Wohnbereiche.
Prägendes Gestaltungselement sind die vor- und zurückspringenden umlaufenden Balkone. Diese zeigen ein klares und einfaches Gestaltungskonzept auf. In dessen Ausformung werden die Umsetzbarkeit entlang der Alten Poststraße, Am Steinfeld und hin zur Marienhütte diskutiert. Einerseits wurden die privaten Freiflächen in der BGF-Berechnung nicht berücksichtigt, müssten aber aus schalltechnischen Gründen BGF-relevant ausgeführt werden. Andererseits ist das Anbauen an die Baufluchtlinie durch die vor- und zurückspringenden Balkone nicht gewährleistet und müsste in weiterer Folge noch baurechtlich abgeklärt werden.
Die Erschließungen wurden mittels Punkt, Mittelgang und Laubengang gut und überzeugend gelöst. Die Belichtung der Mittelgangerschließung wurde positiv gesehen, jedoch die Lösung hinsichtlich der Sackgassen an den Enden der Mittelgänge diskutiert.
Die Wohnungsgrundrisse werden funktional und flexibel bewertet und aufgrund der Erschließung entstehen sehr wenige reine Nordwohnungen. Die EG-Zonen sind hin zum Platz orientiert und müssten hinsichtlich der Anlieferung des Nahversorgers überarbeitet werden, ebenfalls sind die Oberflächenparkplätze nicht nach Vorgabe konzipiert.
Auszug aus dem Juryprotokoll